SICHERHEIT AUF DER BAUSTELLE

SiGe-Koordination

Seit Juni 1998 koordinieren wir erfolgreich „Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“. Mittlerweile hat die Mplus GmbH in Deutschland mehr als 3.500 Bauvorhaben jeglicher Art und Größe als SiGeKo betreut. Vom Einfamilienhaus des privaten Bauherrn bis zum Kraftwerk eines Investorenkonsortiums, vom Stadionbau eines Fußballbundesligisten bis zur Turnhalle des öffentlichen Auftraggebers, vom einfachen Verwaltungsgebäude bis zur Konzernzentrale eines Globalplayers, wir können positive Referenzen in allen Projektarten und Branchen vorweisen.

Um das Ziel der Baustellenverordnung, die wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle, wirkungsvoll umzusetzen, muss der Bauherr oder der verantwortliche Dritte – das kann beispielsweise ein Generalplaner oder Generalübernehmer sein – seinen Verpflichtungen frühzeitig nachkommen und bereits in der Planungsphase die Grundlagen für einen reibungslosen und sicheren Bauablauf schaffen.

Unsere erfahrenen und hervorragend ausgebildeten Koordinatoren helfen Ihnen dabei, eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung der Baustellenverordnung in allen Projektphasen zu gewährleisten.

Unsere Leistungen:

Ergänzende Leistungen:

GEFAHRSTOFFKOORDINATION

Wie der Name schon sagt, gehen von Gefahrstoffen auch besondere Gefahren und Risiken aus. Bei Vorhandensein von belasteten Stoffen und Bauteilen auf Baustellen, kann es unerwartet zu besonders gefährlichen Arbeiten und gegenseitigen Gefährdungen kommen.

„Vor der Hacke ist duster“ sagt man im Ruhrgebiet, was so viel bedeutet, man weiß meistens erst was kommt, wenn man reinschaut, z.B. in den Boden oder in das Bauteil.

Der Auftraggeber (meistens Bauherr) hat bereits in der Planung des Projektes entsprechende Erkundungen vorzunehmen und zu klären, ob bei den geplanten Arbeiten (z.B. Tiefbau-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) mit dem Auftreten von Gefahrstoffen zu rechnen ist. Es sind dann ggf. Gefährdungspotentiale und Eigenschaften der entsprechenden Stoffe zu beschreiben. Die in einem Arbeits- und Sicherheitsplan aufgeführten Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in der Ausschreibung zu berücksichtigen. Sollten in der Ausführungsphase die Arbeiten durch mehrere Auftragnehmer durchgeführt werden, ist durch den Auftraggeber ein weisungsbefugter Koordinator schriftlich zu bestellen.

Bei den o.g. Maßnahmen und Aufgaben unterstützen wie sie gerne gefahrstofffachkundig mit folgenden Leistungen:

  • Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsplänen
  • Stellung von sachkundigen Koordinatoren
  • Beratung bei der Erstellung von Ausschreibungen hinsichtlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen
  • Beratung bei Arbeiten im Geltungsraum von
    • TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
    • TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
    • TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“
    • TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“
    • TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“
    • DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
    • Biostoffverordnung (z.B. Taubenkot, Schimmelpilze)

Arbeitssicherheitstechnische Beratung

Von Bauunternehmen

Die Verantwortung des Arbeitsschutzes auf Baustelle obliegt in erste Linie den ausführenden Unternehmern, die dafür eine entsprechende Arbeitssicherheitsorganisation zu schaffen haben. Die weisungsbefugten Führungskräfte, beispielsweise Bauleiter, Poliere und Aufsichtführende haben den Beschäftigten u.a. geeignete Anweisungen zu erteilen, diese regelmäßig zu unterweisen und natürlich auch darauf zu achten, dass die projektspezifische Gefährdungsbeurteilung auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Als Spezialist für den Arbeitsschutz unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) den Unternehmer und seine Führungskräfte bei der Wahrnehmung der Verantwortung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Was machen Sie, wenn Ihrer eigenen Fachkraft die Kapazitäten fehlen, weit entfernte neue Bauprojekt zu betreuen sind, oder der Bauherr ein besonders hohes Sicherheitsniveau vorgibt und eine hohe Präsenz der Sifa fordert? Dann können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, wir halten Ihnen mit folgenden Leistungen den Rücken frei:

  • Projektbezogene sicherheitstechnische Betreuung durch eine baustellenerfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und den notwendigen projektbezogenen Unterweisungen
  • Organisation und Durchführung von regelmäßigen Kurzunterweisungen (Toolboxmeetings) und besonderen Schwerpunktaktionen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Rettungskonzepten, Montageanweisungen, Abbruchanweisungen und weiterer projektspezifisch geforderter Arbeitsschutzdokumentation.

Von Bauherrn, Architekten und Fachplanern

Der Weg von der Planung bis zur Fertigstellung eines Bauprojektes ist lang und oftmals mit vielen Hindernissen belegt. Bereits in der Planungsphase ist eine fast unüberschaubare Anzahl von Bauvorschriften zu beachten. Nicht jeder Architekt ist auch ein Brandschutzexperte und nicht jeder Bauherr oder Arbeitgeber ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. So fehlt meistens neben der Fachexpertise auch die Erfahrung, sich fachkundig mit den Vorschriften für Arbeitsstätten auseinanderzusetzen zu können. Im Rahmen einer frühzeitigen Gefährdungsbeurteilung können wichtige Gestaltungshinweise für die Entwurfsplanung ermittelt werden. Daher ist die Integration des Arbeitsschutzes in die Planung unverzichtbar. Ob Verordnung und Regel, lassen Sie sich durch unser fachkundiges Planungsteam routiniert und rechtssicher unterstützen.

Unsere passenden Leistungen:

  • Stellungnahmen zum baulichen Arbeitsschutz
  • Beratung bei der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und den Technische Regeln (ASR)
  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV/ASR V3)

PERSÖNLICHE BERATUNG

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02241 933 96-0

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