Rufen Sie uns an
Telefon +49 2241 933 96-0
Schon in der Steinzeit, als sich unsere Vorfahren das Feuer zu Nutze machten, war die Verhütung von Bränden in Busch, Savanne und in der heimischen Höhle ein Dauerbrenner.
Wohingegen es in grauer Vorzeit relativ einfach war – „Wilma“ hütete wachsamen Blickes das Herdfeuer, während „Fred“ seinen täglichen Betriebsamkeiten nachging – ist der vorbeugende Brandschutz rund 40.000 Jahre später durchaus komplexer.
Das Prinzip jedoch bleibt das Gleiche: Ihr Sachversicherer, der Gesetzgeber und auch Ihre Unfallversicherung fordern unter bestimmten baulichen Aspekten sowie betrieblichen Umgebungsbedingungen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehören gemäß DGUV Information 205-003 u.a.
Telefon +49 2241 933 96-0
Neben der Bestellung eines Mplus-Brandschutzbeauftragten, der Sie langfristig begleitet und vollumfänglich berät, können Sie unsere Brandschutzexperten auch im Einzelfall zu Rate ziehen, z.B.
Im heutigen Informationszeitalter lassen wir unsere Daten rund um die Uhr von digitalen Brandmauern schützen. Daneben wirkt der analoge Brandschutz für Personen, Tiere und Güter teilweise noch als lebten wir im Mittelalter.
Früher legten wir einfach Steine um die Feuerstelle. Heutzutage hat jeder Arbeitgeber – in Anbetracht der Vielzahl an technischen und menschlichen Fehlerquellen – den Brandschutz innerbetrieblich zu organisieren.
Auf der rechtlich sicheren Seite sind Sie, wenn Sie nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 vorgehen und einzelne Beschäftigte mit Aufgaben im Brandschutz ernennen.
Nutzen Sie dazu unser ressourcenschonendes aber wirkungsvolles Ausbildungsangebot, um Ihre interne Brandschutzorganisation – Ihre personelle Firewall – auf die Beine zu stellen.
Ein überhitztes Gerät im Kopierraum, ein defektes Kabel unter der Deckenverkleidung, ein allzu sorgloser Handwerker bei Schweißarbeiten im Lager – trotz bester Vorkehrungen besteht in jedem Betrieb – in unterschiedlichen Risikostufen – latent die Gefahr eines Brandes.
Dann heißt es „nix wie raus hier!“ Aber bitte geordnet und nach Plan.
Vor allem für Betriebe, in denen Dritte (Kunden, Patienten oder Bewohner) ein- und ausgehen sowie für Arbeitsstätten mit unübersichtlicher Wegführung sieht die Arbeitsstättenverordnung die Nutzung von Flucht- und Rettungsplänen vor.
Und es kommt noch dicker. Wenn laut Gefährdungsbeurteilung komplizierte Bedingungen im Gefahrenfall vorhergesagt werden, helfen Gefahrenabwehr- und Evakuierungspläne um Mann und Maus in Sicherheit zu bringen.
Insassen raus – Feuerwehr rein! Feuerwehrpläne geben den Rettern Auskunft z.B. über Zufahrtswege, Löscheinrichtungen und Brandabschnitte, so dass diese ebenso geordnet Ihrer Arbeit nachgehen können.
Die Erstellung von Rettungsplänen- und Konzepten erfordert nicht nur die technischen Voraussetzungen und ein hohes Maß an Fachkompetenz sondern auch das Verständnis um Ihre innerbetrieblichen Vorgänge Nutzen Sie dazu die Hand-in-Hand ineinandergreifenden Leistungen unseres Mplus-Teams zur
Sie erreichen uns Montags bis Freitags von 8 bis 17 Uhr.
02241 933 96-0
Regelmäßig aktuelle Themen und Seminarangebote
Folgen Sie uns auch im Socialnet