Warnschutzkleidung

Warnkleidung muss getragen werden, wenn eine Gefährdung von Personen durch den Verkehr von Straßen- oder Schienenfahrzeugen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen werden kann. Sie ist Teil der persönlichen Schutzausrüstung und muss dem Arbeitnehmer durch den Unternehmer kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Genaue Informationen über Anwendung von und Anforderun-gen an Warnkleidung enthält die BGI/GUV-I 8591 „Warnkleidung“.