Verantwortlichkeiten

Verantwortlich für den Arbeitsschutz in einem Betrieb ist immer der Unternehmer. Ihm obliegt es, für den Aufbau einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation zu sorgen und die Einhaltung von Vorschriften und Maßnahmen durchzusetzen. Diese Pflichten ergeben sich im Wesentlichen aus dem ArbSchG, dem Unfallversicherungseinordnungsgesetz, der BGV A1, dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Der Unternehmer kann aber gewisse Pflichten an Führungskräfte übertragen, wenn diese persönlich und fachlich dafür geeignet sind. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen.