TRBS
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) werden durch den Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitet und konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung. Sie geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin, der Hygiene und andere arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder und regeln die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften in der betrieblichen Praxis.
Die TRBS erscheinen in drei Reihen, die Inhaltlich unterteilt sind:
1000er Reihe: Allgemeines und Grundlagen
2000er Reihe: Gefährdungsbezogene Regeln
3000er Reihe: Spezifische Regelungen für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten