Stand der Technik
Der Stand der Technik ist ein juristischer Begriff im Umweltrecht. Er ist ein Kriterium zur Beurteilung des Entwicklungsstandes von Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen und wird bspw. im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) angewendet.
Im Gegensatz zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik (=> siehe Regeln der Technik) ist eine langjährige Erprobung kein Kriterium für den Stand der Technik.