SiGe-Plan

Der Sicherheits- und Gesundheitsplan wird durch die Baustellenverordnung gefordert und durch die RAB 31 konkretisiert. Er ist zu erstellen, wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig auf einer Baustelle mit mehr als 30 Arbeitstagen und 20 Beschäftigten oder 501Personentagen oder mit der Durchführung besonders gefährlicher Arbeiten, beschäftigt sind.

Der SiGe-Plan beschreibt

  • Arbeitsabläufe
  • Gefährdungen
  • Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe
  • Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen
  • Arbeitsschutzbestimmungen

Er ist bei der Planung der Ausführung eines Bauprojekts zu erstellen und während der Bauphase ständig zu überarbeiten und anzupassen.

Unsere erfahrenen und hervorragend ausgebildeten Koordinatoren (=> siehe SiGeKo) helfen Ihnen dabei, eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung der Baustellenverordnung zu gewährleisten.