Pflichten des Unternehmers
Laut VBG:
Pflichten des Unternehmers :
– Unfälle und Gesundheitsgefährdungen verhüten,
– den Arbeitsschutz bei allen Tätigkeiten und auf jeder Führungsebene zu organisieren, zu beachten und zu kontrollieren,
– Mitarbeiter zu informieren und zu unterweisen,
– bestehende Arbeitsbedingungen ständig zu überprüfen und zu verbessern,
– die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen,
– die Mitwirkung aller Beschäftigten sicherzustellen
Pflichten der Beschäftigten:
– Einhaltung von Anweisungen und Schutzmaßnahmen,
– Meldung erkennbarer Gefahren,
– Unterstützung bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen,
– sachgerechte Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen,
beachten von Zutritts- und Aufenthaltsverboten.