Pausenraum

Unternehmer sind durch die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, ab 10 Mitarbeitern oder wenn es die Sauberkeit und Gesundheit erfordert, Pausenräume einzurichten. Dies gilt jedoch nicht an Büroarbeitsplätzen, wenn dort „gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.“

Anforderungen an Pausenräume werden durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 29/1-4 konkretisiert.