Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Kinder und Jugendliche in der Arbeitswelt, indem es klare Regelungen für ihre Beschäftigung festlegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit, Entwicklung und Bildung junger Menschen zu fördern. Es gilt für alle unter 18 Jahren und regelt Aspekte wie Arbeitszeiten, Pausen und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Wichtige Bestimmungen umfassen, dass Jugendliche ab 15 Jahren maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen, wobei längere Arbeitszeiten nur in Ausnahmefällen zulässig sind. Für Kinder unter 15 Jahren gelten strengere Einschränkungen. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden haben Jugendliche Anspruch auf mindestens eine 30-minütige Pause, bei längeren Arbeitszeiten sind es 60 Minuten. Arbeiten, die die Gesundheit gefährden könnten, sind Jugendlichen untersagt, einschließlich extrem anstrengender Tätigkeiten und dem Umgang mit gefährlichen Stoffen. Zudem dürfen Jugendliche grundsätzlich zwischen 20:00 und 6:00 Uhr nicht beschäftigt werden, mit Ausnahmen für bestimmte Branchen. Vor Beginn der Ausbildung und regelmäßig müssen Jugendliche ärztlich untersucht werden, um sicherzustellen, dass ihre Gesundheit durch die Arbeit nicht gefährdet wird.