Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973 Gesetz regelt, dass Unternehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen müssen, um die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu gewährleisten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine beratende Funktion und unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit.
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Aufgaben und Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie gibt Empfehlungen zur Anzahl der erforderlichen Fachkräfte und der notwendigen Qualifikationen, abhängig von der Branche und der Gefährdungsstufe im Unternehmen.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann eine Person mit folgenden beruflichen Qualifikationen sein:
– Ingenieur
– Techniker
– Meister
Die Fachkraft benötigt zusätzlich zur beruflichen Ausbildung eine spezielle Weiterbildung (Sifa 3.0). Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung darf der Titel Fachkraft für Arbeitssicherheit geführt werden.
Sicherheitsingenieur, Sicherheitsmeister und Sicherheitstechniker
Die Titel Sicherheitsingenieur, Sicherheitsmeister und Sicherheitstechniker sind keine eigenständigen Berufsbilder.
Ein Ingenieur (z. B. aus Bereichen wie Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen) kann nach einer Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit den Titel Sicherheitsingenieur tragen.
Ein Meister, der eine handwerkliche oder industrielle Ausbildung und eine Meisterprüfung absolviert hat, kann durch die Sifa-Weiterbildung die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen und den Titel Sicherheitsmeister führen.
Ein Techniker mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer Technikerausbildung kann nach der Sifa-Weiterbildung als Sicherheitstechniker arbeiten.
Fazit:
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion, die entweder durch einen Ingenieur, einen Meister oder einen Techniker ausgeübt werden kann, wenn diese Personen die erforderliche Zusatzausbildung (Sifa) erfolgreich absolviert haben. Die Bezeichnungen Sicherheitsingenieur, Sicherheitsmeister und Sicherheitstechniker beziehen sich auf die jeweilige berufliche Vorqualifikation und spezialisieren die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend.