Evakuierungsübungen

Sinn dieser in regelmäßigen Abständen zu wiederholenden Übungen ist es, sicherzustellen, dass alle Personen, die sich in der baulichen Anlage aufhalten, wissen, wie sie sich schnellstmöglich in Sicherheit bringen können und was im Falle einer Alarmierung zu tun ist.

Bei den Übungen ist auf Flucht- und Rettungswege einzugehen, besonderes Augenmerk ist auf das Verhalten an der Sammelstelle zu legen (persönliche Meldung, Feststellung der Vollzähligkeit, Kommunikation mit Einsatzleitung, Sammelplatzleitung, etc.).

Evakuierungsübungen sollten sowohl angekündigt als auch unangekündigt durchgeführt werden. Sinnvoll ist es, die benötigte Zeit zur vollständigen Evakuierung zu protokollieren. Das bietet die Möglichkeit, den Kenntnisstand der Beschäftigten einzuschätzen und möglicherweise vorhandene Defizite zu erkennen und zu beseitigen. Um rechtskonform zu agieren, sollten Evakuierungsübungen mit Detailangaben (Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen) schriftlich dokumentiert werden.