Biostoffverordnung
Die Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (BioStoffV) regelt Arbeitstätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Um Arbeitnehmer vor Mikroorganismen und Krankheitserregern zu schützen, unterteilt die BioStoffV biologische Arbeitsstoffe entsprechend des Infektionsrisikos in vier Kategorien, aus denen Schutzstufen abgeleitet werden können. Diese reichen von beschränkten Zutrittsverboten bis zu baulichen Trennungen.