Betriebssicherheitsverordnung
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (BetrSichV) enthält Anforderungen des Arbeitsschutzes für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Dazu gehören beispielsweise die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, eine sicherheitstechnische Bewertung an den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und Mindestanforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln.