DIE BAUWIRTSCHAFT IN DER CORONA-KRISE: WAS ÄNDERT SICH AUF BAUSTELLEN? – EIN ÜBERBLICK FÜR KUNDEN UND INTERESSENTEN AUS DER BAUBRANCHE

Arbeitsschutzgesetz

Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit –kurz Arbeitsschutzgesetz- setzt die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in deutsches Recht um.

Ziel des ASiG ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Kernpunkt des ASiG ist die Gefährdungsbeurteilung. Jedes Unternehmen mit einem Mitarbeiter oder mehr ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es zielt darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und präventive Maßnahmen gegen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu etablieren.

 

Maßnahmen und Pflichten nach dem ASiG

Unternehmen sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von regelmäßigen Unterweisungen, die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Einhaltung von Arbeitszeitgrenzen.

Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz dient dem Schutz von Arbeitnehmern vor arbeitsbedingten Gefahren und Unfällen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und präventive Maßnahmen zu treffen. Arbeitnehmer haben das Recht, auf eine sichere Arbeitsumgebung und entsprechende Schutzausrüstung.

Zusammenfassung

Das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) stellt eine wichtige rechtliche Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland dar. Es zielt darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und präventive Maßnahmen gegen arbeitsbedingte Gefahren zu etablieren. Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz zu treffen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Die Nichteinhaltung des Arbeitsschutzgesetzes kann für Unternehmen ernste Konsequenzen haben. Dazu gehören:

  1. Bußgelder: Unternehmen, die gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes verstoßen, können mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann im Extremfall sehr hoch ausfallen.
  1. Schadensersatzansprüche: Arbeitnehmer, die aufgrund mangelhafter Arbeitsschutzmaßnahmen gesundheitliche Schäden erleiden, können Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend machen. Dies kann zu finanziellen Belastungen für das Unternehmen führen.
  1. Betriebsstilllegung: In schwerwiegenden Fällen kann die zuständige Aufsichtsbehörde einem Unternehmen die Betriebserlaubnis entziehen und die Betriebsstätte vorübergehend schließen. Dies kann zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen.
  1. Reputationsschaden: Eine Nichteinhaltung des Arbeitsschutzgesetzes kann das Ansehen und die Reputation eines Unternehmens negativ beeinflussen. Negative Schlagzeilen über Arbeitsunfälle oder Gesundheitsschäden der Mitarbeiter können das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit schädigen.
  1. Strafrechtliche Konsequenzen: In besonders schweren Fällen von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz können auch strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Personen im Unternehmen drohen.

Insgesamt ist die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes für Unternehmen von großer Bedeutung, sowohl aus rechtlichen als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten umsetzen, um negative Konsequenzen zu vermeiden.

Bewährte Praktiken zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes: Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens

Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage für Arbeitsschutz

  • Regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Transparente und systematische Identifizierung von potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz
  • Beteiligung der Mitarbeiter an der Risikoanalyse und Maßnahmenplanung

Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses oder Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Überwachung der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten

Mitarbeiterschulung im Bereich Arbeitssicherheit

  • Sensibilisierung für potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz
  • Schulung im Umgang mit Sicherheitsmaßnahmen
  • Regelmäßige Unterweisungen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes

Bereitstellung angemessener persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

  • Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe etc.
  • Sicherstellung, dass Mitarbeiter über die notwendige PSA verfügen
  • Schutz vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz

Regelmäßige Kontrollen und Audits zur Überprüfung der Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Effektivitätsüberprüfung der getroffenen Maßnahmen
  • Anpassungen und Verbesserungen bei Bedarf
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Arbeitsschutzmanagement