Arbeitsschutzausschuss

Ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein zentrales Gremium, das in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben ist. Ziel des Ausschusses ist es, Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu erarbeiten, zu koordinieren und regelmäßig zu überprüfen. Der ASA besteht aus der Unternehmensleitung, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragten.

Die Hauptaufgabe des ASA ist es, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Regelmäßige Sitzungen des Ausschusses gewährleisten, dass der Arbeitsschutz kontinuierlich verbessert und den aktuellen Anforderungen angepasst wird. So trägt der ASA maßgeblich zur Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes bei.

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