Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen lassen sich in Pflicht- und Angebotsuntersuchungen teilen.
Pflichtuntersuchungen müssen durchgeführt werden, wenn durch die Tätigkeit eine Belastung, etwa durch Gefahrstoffe oder körperliche Anstrengung, zu erwarten ist. Pflichtuntersuchungen müssen vor Antritt der Arbeit durchgeführt werden. Nur wenn seitens des Betriebsarztes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt wird, darf der jeweilige Arbeitnehmer an dieser Stelle eingesetzt werden.
Angebotsuntersuchungen hingegen stellen keine Voraussetzung zur Aufnahme einer Tätigkeit dar und werden nur auf Wunsch des Mitarbeiters durchgeführt, z.B. bei Bildschirmarbeit. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Untersuchung zu ermöglichen.