Flucht- und Rettungswege auf der Baustelle
Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen auf Baustellen: ASR A1.3 und ASR A2.3
Weitläufig herrscht immer noch die Auffassung, dass auf Baustellen und in sich in Bau befindlichen Gebäuden keine Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege und das Aushängen von Flucht- und Rettungsplänen erforderlich sind.