Baulicher Arbeitsschutz
Die Hessische Bauordnung (HBO) vom 18. Juni 2002 regelt die Abwicklung der bauaufsichtlichen Verfahren sowie den Bereich der Bauvorlagen nur in den für das Baurecht bedeutsamen Grundzügen. In der Vergangenheit wurden oftmals aufgrund von mangelhaften Bauvorlagen Bauanträge zurückgewiesen oder unnötig verzögert. Die Bauaufsichtsbehörde kann weiterhin Anträge und Bauvorlagen zurückweisen (siehe § 61 Abs. 2 HBO), […]