Die moderierte Gefährdungsbeurteilung –
Die Durchführung der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung einschließlich der Dokumentationspflicht nach ArbSchutzG §§ 5 und 6 entwickelt sich für große Unternehmen häufig zu einer scheinbar unüberschaubaren, kaum zu bewältigenden Herausforderung.
Produzierende Unternehmen mit eigener Instandhaltung sowie eigener Forschung und Entwicklung, städtische Betriebe und deren Einrichtungen, Hotels und Gastronomie, soziale Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser, Seniorenheime und Behindertenwerkstätten, Schulen und Kindertageseinrichtungen oder auch Freizeitparks und Freizeiteinrichtungen, wie Stadien, Aquaparks u.v.m. bestehen aus vielschichtigen Arbeitsbereichen, in denen die verschiedensten Tätigkeiten verrichtet werden.
Wirklich jede Belastung und Gefährdung der MitarbeiterInnen für alle Tätigkeiten in jedem Arbeitsbereich zu erkennen und zu beurteilen ohne dabei die Rechtssicherheit aus den Augen zu verlieren, erfordert neben einem systematischen Vorgehen auch die aktive Einbindung aller Betroffenen.
Die Methode der „moderierten Gefährdungsbeurteilung“ ermöglicht es Ihnen, die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung rechtssicher und mit großer Akzeptanz im eignen Unternehmen zu erstellen, zu dokumentieren und umzusetzen.
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