• DIE BAUWIRTSCHAFT IN
    DER CORONA-KRISE

    WAS ÄNDERT SICH AUF BAUSTELLEN?

Ein Überblick für Kunden und Interessenten aus der Baubranche

Bis Mitte März 2020 war das Corona-Virus für uns alle nur irgendein Virus unter vielen anderen Viren.

 

An eine Zeit auf der Baustelle vor Corona erinnert sich der Autor noch sehr gut. Vor allem eine Situation war für ihn besonders einprägend. Damals auf einer Straßenbaustelle in einer großen hessischen Stadt: 30 Arbeiter mehrerer Firmen teilten sich ein Toilettenhäuschen ohne fließend Wasser, inkl. 4 Rollen Toilettenpapier pro Woche. Dass das nach ASR A4.1 (Sanitärräume) nicht ausreichend war, wurde bei dem Bauherren angemahnt und im SiGe-Protokoll vermerkt. Geändert hatte sich damals nichts.

 

Nun ist das Corona-Virus da! Und auf einmal regt sich was auf den Baustellen. Das Thema „Hygiene“ war auf einen Schlag IN! Der deutsche Wirtschaftsstandort drohte auseinanderzubrechen. Gastronomie-Betriebe und die Kulturszene mussten schließen, der Einzelhandel bis auf die Lebensmittelgeschäfte herunterfahren. Die Schulen wurden geschlossen. In den Autofabriken standen die Fließbänder still. Die Kontakte wurden auf vielfältige Weise reduziert. Der Lockdown im Frühjahr brachte uns alle auf ungewohnte Art zur Verzweiflung. Und die Baubranche …?

 

Das Baugewerbe stand auf einen Schlag im Fokus. Die Baustellen mussten weiterlaufen. Wohnungsnot, Brückensanierung, der Hauptstadtflughafen … – die Baubranche hatte „Systemrelevanz“. Ein Aufruf zum Zusammenhalt – mit Abstand – kam vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB).

Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde im April ein Arbeitsschutzstandard entwickelt, der im August in die neue Arbeitsschutzregel AR-SARS-CoV-2 überführt wurde. Grundlage ist die schon wesentlich länger 

 

gültige Arbeitsstättenrichtlinie und sind die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten – die für Sanitärräume ASR A4.1 sei hier nur eispielhaft erwähnt. Ergänzt wurde diese neue AR SARS-CoV-2 mit den Hinweisen zur Einhaltung von Abständen, Mund-Nase-Bedeckungen und Kontaktreduzierung. Die Bundesländer vervollständigten ggf. die Hinweise und verwiesen auf ihre jeweiligen Merkblätter. Damit wurden zwar insgesamt keine neuen Grundlagen geschaffen, aber es wurden zumindest die Einhaltung der hygienischen Mindeststandards auf Baustellen gefordert, die vielerorts nicht oder nur teilweise eingehalten wurden. Schon zu Beginn der Corona-Pandemie gab es wichtige Signale von Seiten der Behörden und der Verbände auf die verpflichtende Einbindung des SiGeKo in die Planungsphase einer Baustelle. Hier erkannte man bereits früh, dass die Baustelle nur ordnungsgemäß betrieben und fortgeführt werden kann, wenn alle Mitarbeiter gesund sind und gesund bleiben. Im Corona-Fall wäre von Seiten der Gesundheitsämter der Betrieb der Baustellen eingestellt worden. Möglich wurde die Eindämmung der Verbreitung durch unterschiedliche Strategien: Zugangskontrollen, Thermoscanner, Schnelltests, Nachverfolgung. Auch die Entzerrung der Baugewerke, eine wesentlicher Bestandteil der SiGe-Koordination, war nicht mehr abwegig und wurde zunehmend umgesetzt. Denn, die Baustelle soll ja weiterlaufen.

 

Auch wenn wir auf das Corona-Virus gerne verzichten hätten, der Autor ist der Ansicht, für die hoffentlich nachhaltige Umsetzung der Hygieneanforderungen auf den Baustellen hat das Virus „gut“ getan.

 

Timo Satzke

Lahntal, 4. Dezember 2020