Zum 23.04.2021 gilt die Aktualisierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – Erstellung von einem betrieblichen Hygieneschutzkonzept.
Diese Verordnung, welche in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard konkretisiert wird, ist befristet bis zum 30.06.2021 gültig.
Aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (letzte Änderung 07.05.2021) und den Konkretisierungen des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards (letzte Änderung 17.05.2021), welche im April von Bundesminister Hubertus Heil vorgestellt wurden, ergeben sich neue konkrete und verbindliche Verpflichtungen für Unternehmen.
Eine wesentliche Neuerung ist das Bereitstellen eines betrieblichen Hygienekonzepts. In diesem Konzept müssen alle erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz und deren Umsetzung festgelegt sein. Dieses Konzept muss für alle Mitarbeiter zugänglich gemacht werden.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Pflichten für den Arbeitgeber, zögern Sie nicht uns anzusprechen.