Die bundesweite Notbremse endete zum 30. Juni. Unternehmen sind nun nicht mehr verpflichtet, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Natürlich können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin freiwillig das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.
Allerdings bleibt die Verpflichtung bestehen, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens zweimal pro Woche.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Anpassung und Aktualisierung der erforderlichen Arbeitsschutzdokumente, zögern Sie nicht uns anzusprechen.