Aus „Baustelle“ wird „Arbeitsstelle“
Aus „Baustelle“ wird „Arbeitsstelle“
Herausgabe der 6. überarbeiteten Auflage der RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straße).
Für uns als Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordinatoren liegt selbstverständlich die Sicherheit und die Gesundheit der Straßenbauer, welche ein besonders hohes Risiko täglich auf sich nehmen, besonders am Herzen. Sie werden an Ihrer Arbeitsstelle, neben den berufsspezifischen Gefahren, täglich mit den Gefahren aus dem Straßenverkehr konfrontiert. Es ist aus diesem Grunde besonders wichtig, die Gefahrenzonen ordnungsgemäß abzusichern und abzusperren. Nicht überall ist es damit getan eine Barke aufzustellen. Die neu überarbeitete Fassung der „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) von Juli 2017, gibt uns einen Einblick in die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Neben vielen Informationen bezüglich Veränderungen oder Anpassungen der STVO, VwVStVO und der VzKat, wird unteranderem darauf hingewiesen, dass die bisherige Bedeutung des Verkehrszeichens 123 „Baustelle“ in „Arbeitsstelle“ umgewandelt wurde.
Zudem erhält die RSA Angaben zu den einzelnen Verkehrseinrichtungen wie Leitbaken, Warnbarken und Absperrschranken. Sie gibt an das so manche Markierungen neue Bezeichnungen in der StVO bzw. VwV-StVO erhalten haben.