Anschlagmittel – schon geprüft?
Um Mängel von Arbeitsmitteln, die die Sicherheit beeinträchtigen können zu erkennen, müssen sie einer regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person (Sachkundiger) unterzogen werden.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer, der Arbeitsmittel und der zu transportierenden Lasten sind Beschäftigte nach der Pflichtenübertragung des Arbeitgebers (gemäß BGB §823 und ArbSchG § 3) besonders auszubilden. Hierzu dient die Ausbildung zur befähigten Person (Sachkundiger) für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel.
In unserem Seminar lernen Sie praxisorientiert all die wissenswerten und notwendigen Grundlagen um in Zukunft als Beauftragter für die Prüfung von Anschlag– und Lastaufnahmemitteln bestellt zu werden und Ihre Arbeit fachkundig ausführen zu können.
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