Flucht- und Rettungspläne
In öffentlichen und gewerblich genutzten baulichen Anlagen enthalten die Flucht- und Rettungspläne alle wichtigen Informationen darüber, wie das Gebäude oder der Gebäudeteil schnell und sicher verlassen werden kann und wo sich Einrichtungen für die Brandbekämpfung befinden, die für die Bekämpfung von Entstehungsbränden genutzt werden können.
Der Aufbau und die Darstellung von Flucht- und Rettungsplänen ist in der international harmonisierten Norm DIN ISO 23601 festgeschrieben. Die Anbringung erfolgt dauerhaft an gut sichtbaren Stellen (z.B. Treppenräume, Eingangsbereiche, Hauptflure).
Darüber hinaus werden in die Flucht- und Rettungspläne Informationen über das Verhalten im Brandfall und über das Verhalten bei Unfällen integriert.
Bei der Planung und Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen ist zu beachten, dass neben der sicheren Benutzung der Wege auch die Übereinstimmung mit dem aktuellen Vorschriften und Regelwerk sichergestellt sein muss.
Die Berücksichtigung der Vorschriften des baulichen Brandschutzes gehört zum rechtskonformen Handeln eines jeden Unternehmers (siehe Musterbauordnung und Landesbauordnungen, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Technische Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge“ (ASR A2.3)).
Flucht- und Rettungspläne sind vom Arbeitgeber immer dann aufzustellen und auszuhängen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Sie sind wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzkonzeptes und enthalten die relevanten Informationen zu den Flucht- und Rettungswegen sowie Angaben über alle zur Verfügung stehenden Einrichtungen zur Brandbekämpfung. Es handelt sich um Grundriss- oder Lagepläne der baulichen Anlage, die wegen der Lesbarkeit auf die wichtigsten Angaben beschränkt sind. Nachfolgend aufgelistete Bestandteile müssen auf den Flucht- und Rettungsplänen enthalten sein:
- Grundriss des Gebäudes oder eines sinnvollen Ausschnitts
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege (mit Richtungsangabe)
- Angaben über Notausgänge
- Angaben über Brandbekämpfungseinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, etc.)
- Angaben über Notfalleinrichtungen (Notfalltelefon, Brandmelder, Erste-Hilfe-Einrichtungen, etc.)
- Angaben über die Lage von Sammelplatz /Sammelplätzen
- Angaben über den Standort des Betrachters
- Angaben über das Verhalten bei Bränden und bei Unfällen
- erklärende Legende über die im Plan verwendeten Sicherheitskennzeichen und Symbole
Die Flucht- und Rettungspläne sind dauerhaft zu montieren und müssen bei Veränderungen der baulichen Anlage auf den vorhandenen Stand angepasst werden. Eine regelmäßige Kontrolle der Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen ist unbedingt notwendig.