Neue DIN 4844-3 Flucht- und Rettungspläne
Seit Anfang des Jahres beschreibt die DIN 4844-3 die Art, Ausführung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen. Damit soll es zukünftig in Arbeitsstätten nur noch einheitlich gestaltete und für jeden verständliche Pläne geben. Die Pflicht zur Aufstellung dieser Pläne regelt weiterhin das Staatliche Arbeitsschutzrecht. In der Arbeitsstättenverordnung (§ 55) und auch dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 9,10) wird der Arbeitgeber u.a. aufgefordert, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Versicherten bzw. Arbeitnehmer vor Brandfällen zu treffen. Ein Flucht- und Rettungsplan ist immer dann aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung dies erfordern! Für Versammlungsstätten, Krankenhäuser und auch Schulen sind auch die gültigen baurechtlichen Bestimmungen (z.B. Sonderbauverordnungen) zu beachten! Mit der DIN 4844-3 gibt es nun u.a. detaillierte Angaben für die Darstellung und Größe der Zeichen und Einrichtungen zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz .
und die farbliche Kennzeichnung von Treppenräumen oder des Verlaufs von Flucht- und Rettungswegen.
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