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Rettungsgasse – Neue Regeln haben Einzug erhalten!

Neue Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse!

Oftmals verlieren Einsatzkräfte wertvolle Zeit bei der Annäherung an einen Unfall, da viele Autofahrer nicht wissen, wie sie eine Rettungsgasse bilden sollen.

Dabei zählt bei einem Unfall jede Minute. Daher wurde Ende letzten Jahres die Straßenverkehrs-Ordnung geändert und die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse vereinfacht.

Ab sofort ist eine freie Gasse zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden (§11, Abs. 2 StVO). Diese Regel ist unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen und gilt auf Autobahnen und Straßen außerhalb von Ortschaften mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung. Eine Rettungsgasse ist zu bilden, sobald Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, oder sich Fahrzeuge im Stillstand befinden. Denn: stehen Fahrzeuge in einem Stau bereits dicht an dicht und/oder bilden erst beim Herannahen der Einsatzfahrzeuge eine Gasse, so geht wertvolle Zeit verloren. Mit der „Rechte-Hand-Regel“ kann man sich die neue Regelung ganz einfach merken. Dabei steht der Daumen für die linke Fahrspur und die anderen Finger für eine beliebige Anzahl weiterer Fahrbahnen. Die Rettungsgasse befindet sich zwischen Daumen und Zeigefinger.

Wichtig: Die Rettungsgasse ist so lange offen zu halten, bis der Verkehr wieder rollt.

Die Straßenverkehrsordnung finden Sie im Netz unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo_2013/gesamt.pdf