Defibrillatoren – DGUV I 204-010
Automatisierte Externe Defibrillatoren
In immer mehr Unternehmen wird ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) beschafft und die Mitarbeiter im Umgang mit diesem geschult. Dies ist eine gute Entwicklung, kann doch der AED die entscheidende Rettung beim „plötzlichen Herztod“, wie z.B. bei Herzkammerflimmern sein. Da der AED auch durch einen Laien bedient werden darf, kann eine wirksame Erste Hilfe durch defibrilieren noch vor Eintreffen der Rettungskräfte erfolgen.
Aber damit der AED im Notfall auch einsatzbereit ist, sollte dem AED mehr Aufmerksamkeit geschenkt und folgende Punkte beachtet werden:
– Neben einer regelmäßigen Schulung der Ersthelfer in der Bedienung des Gerätes ist es ebenso wichtig, dass das Gerät funktionstüchtig ist. In der Bedienungsanleitung findet man die entsprechenden Hinweise zur Haltbarkeit von Batterie/ Akku sowie der Klebeelektroden.
Bei entladener Batterie/Akku kann kein Elektroschock abgegeben werden. Ausgetrocknete Klebeelektroden lassen keine genaue Rhythmusanalyse zu bzw. bilden ein Risiko für Verbrennungen des Patienten.
Je nach Hersteller verfügen die AEDs über eine Selbsttestfunktion mit Kontrollleuchte.
– Da der Faktor Zeit beim „plötzlichen Herztod“ eine entscheidende Rolle spielt, ist es wichtig, dass der Aufbewahrungsort des Defibrillators gekennzeichnet ist (Rettungszeichen E010). Der Aufbewahrungsort ist zusätzlich im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen.
– Um die Effizienz des Defibrillators zu erhalten und Verbrennungen am Brustkorb zu verhindern, ist ein Rasierer vorzuhalten damit z.B. eine starke Brustbehaarung wegrasiert werden kann.
Weitere Infos hierzu finden Sie in der DGUV Information 204-010 „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe“.