Was muss? Ausbildung zum Brandschutzhelfer – DGUV I 205-023
Brandschutz – ein immer wieder aufflammendes Thema was nicht erlischt.
In der DGUV Information 205-023 findet der Unternehmer die grundlegenden Informationen zum Thema Brandschutzunterweisungen und Brandschutzhelfer im Betrieb.
Neben den mindestens 1x jährlich durchzuführenden Unterweisungen aller Mitarbeiter über die in Ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen, hat der Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen als Brandschutzhelfer auszubilden und zu benennen. Weiterführende Informationen auch zu Besonderheiten wie z.B. auf der Baustelle, finden Sie in der ASR A2.2.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel sind das – bei normaler Brandgefährdung – ca. 5% der Mitarbeiter. Hier sind Faktoren wie Schichtbetrieb, Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit, Fortbildung sowie bevorstehender Personalwechsel zu berücksichtigen.
Neben der jährlichen Unterweisung aller Mitarbeiter empfiehlt es sich nach DGUV Information 205-023 die Ausbildung alle 3-5 Jahre zu wiederholen, bzw. bei wesentlichen Änderungen in der Brandschutzordnung und ähnlicher wichtiger Gründe, öfter.
Wir bieten hierzu jedes Jahr mehrere Termine zum Thema „Auffrischung im Bereich Brandschutz“ an.
Rufen Sie an, wir beraten Sie kompetent und umfangreich.
Ihr Mplus Team