TRGS
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (ASG) erarbeitet und fortgeschrieben. Sie konkretisieren die Gefahrstoffverordnung.
Die TRGS erscheinen in neun Reihen, die Inhaltlich unterteilt sind:
001 – 099: Allgemeines, Aufbau und Beachtung
100 – 199: Begriffsbestimmungen
200 – 299: Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
300 – 399: Arbeitsmedizinische Vorsorge
400 – 499: Gefährdungsbeurteilung
500 – 599: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
600 – 699: Ersatzstoffe und Ersatzverfahren
700 – 899: Brand- und Explosionsschutz
900 – 999: Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weiter Beschlüsse des AGS