Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung
Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor
Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationArbSchV) verpflichtet Arbeitgeber, deren Mitarbeiter am Arbeitsplatz Lärm oder/und Vibrationen ausgesetzt sind, bestimmte Grenzwerte einzuhalten und bei deren Überschreitung Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu treffen.
Ziel ist es, die Lärmschwerhörigkeit einzudämmen, die schon lange die Spitzte der Berufskrankheiten anführt. Zudem sollen Gesundheitsschäden durch Hand-Arm- und Ganzkörpervibrationen vermieden werden.