CLP – Verordnung
CLP steht für classification, labellingandpackagingofsubstancesandmixtures. Bei der CLP-Verordnung handelt es sich um die europäische Harmonisierung der Einstufung sowie der Vorschriften für Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die wichtigsten Änderungen sind:
-neue Piktogramme und Signalwörter
– neue Kriterien zur Einstufung von Stoffen und Gemischen
– neue Gefahren- und Sicherheitshinweise
– 28 Gefahrenklassen, die nach physikalischen, Gesundheits- und Umweltgefahren unterteilt werden.
Die Übergangsfrist für Stoffe lief am 01.12.2010 aus, für Gemische endet sie am 01.06.2015.