Bildschirmarbeitsverordnung
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung, BildscharbV) konkretisiert die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug auf Bildschirmarbeit.
Die BildscharbV ist auf alle Tätigkeiten an Bildschirmgeräten anzuwenden. Sie schreibt Mindestanforderungen an Bildschirmgeräte, Arbeitsplätze, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation vor. So ist einseitige oder monotone Arbeit an Bildschirmen zu Vermeiden oder durch Erholungspausen zu unterbrechen.
Die BildscharbV verpflichtet Arbeitgeber zudem, den Arbeitnehmern arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der Augen und des Sehvermögens anzubieten.