Betriebsarzt
Bei Betriebsärzten handelt es sich um Mediziner mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Ihre Bestellung wird durch das ASiG geregelt.
Der Betriebsarzt ist Mitglied des Arbeitsschutzausschusses und berät den Arbeitgeber hinsichtlich der Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer.
Gegebenenfalls führt der Betriebsarzt auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch.