Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sicherheitsfachkraft

Die Sicherheitsfachkraft (SiFa) bzw. synonym Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) berät und unterstützt den Unternehmer in allen Fragen, die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreffen.

Die Bestellung von Sicherheitsfachkräften ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichV) geregelt. Gemäß § 5 ArbSichG muss der Unternehmer Sicherheitsfachkräfte schriftlich bestellen und ihnen die vorgeschriebenen Aufgaben übertragen.

Bei der Sicherheitsfachkraft kann es sich um einen Mitarbeiter des Unternehmens oder um einen Dienstleister handeln (externe sicherheitstechnische Betreuung). Die Sicherheitsfachkraft ist fachlich weisungsfrei, d.h., dass keine Person im Betrieb Anweisungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit geben darf.

In der Regel hat die Sicherheitsfachkraft keine Weisungsbefugnis, sofern dies nicht explizit vertraglich bestimmt wurde. Die Sicherheitsfachkraft nimmt im Organigramm eine Stabsstelle ein und ist somit direkt der Geschäftsleitung beigestellt.

Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft sind breit gefächert und in § 6 ArbSichG festgelegt

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Die Sicherheitsfachkraft berät den Arbeitgeber z.B. bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln sowie bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie.

Des Weiteren führt die Sicherheitsfachkraft sicherheitstechnische Überprüfungen der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel durch.

Die Sicherheitsfachkraft beobachtet die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten, meldet festgestellte Mängel, macht Maßnahmenvorschläge zur Beseitigung dieser Mängel und wirkt auf deren Durchführung hin. Die Sicherheitsfachkraft achtet auch auf die Benutzung der Körperschutzmittel.

Weiterhin gehört die Ursachenanalyse bei Arbeitsunfällen, die Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse und die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle zu den Aufgaben der Sicherheitsfachkraft.

Die Sicherheitsfachkraft wirkt auf arbeitssicherheitsgerechtes Verhalten aller Beschäftigten hin. Dazu gehören insbesondere Unterweisungen der Mitarbeiter über die Unfall- und Gesundheitsgefahren bei ihrer Arbeit sowie der Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren.

Die Sicherheitsfachkraft wirkt ebenso bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten mit.

Daneben ist die Sicherheitsfachkraft oft für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zuständig. Des Weiteren nimmt die Sicherheitsfachkraft an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen) teil oder organisiert diese, führt z.B. Schallpegel- oder Beleuchtungsmessungen durch und erstellt Gefahrstoffkataster. Die Sicherheitsfachkraft steht im Kontakt zu Berufsgenossenschaft, staatlichen Stellen und anderen Organisationen und nimmt an Behördenterminen teil.

Die Sicherheitsfachkraft arbeitet mit dem Betriebsarzt zusammen, der Ansprechpartner bei arbeitsmedizinischen Fragestellungen ist.

Die seit 1.1.2011 gültige DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft. Außerdem ist hier die Einsatzzeit der Sicherheitsfachkraft geregelt. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet dabei in die fest vorgeschriebene Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung.

Maßgebend für den Umfang der Grundbetreuung sind die für alle Betriebe geltenden Einsatzzeiten gemäß Abschnitt 2 (nach Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse des Unternehmens).

Der Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung wird vom Betrieb selbst festgelegt. Dazu ermittelt der Unternehmer den Betreuungsbedarf gemäß Abschnitt 3 und überprüft diesen regelmäßig.

Als Sicherheitsfachkraft arbeiten dürfen Personen mit der Berufsbildung Meister, Techniker oder Ingenieur, die eine spezielle sicherheitstechnische Ausbildung durchlaufen haben. Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wird von den Berufsgenossenschaften (z.B. VBG) und anderen Ausbildungsinstitutionen angeboten und besteht aus mehreren Wochenseminaren, Selbstlernstudium und verschiedenen Prüfungen.

Nach erfolgreich bestandener Ausbildung ist eine regelmäßige Weiterbildung der Sicherheitsfachkraft erforderlich.

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Zu unserem Leistungsspektrum gehören:

Die Sicherheitstechnische Betreuung
nach ASiG

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Benz
Tel.: 0 22 41 / 9 33 96 – 17
E-Mail: sbz@mplus-management.de

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Mplus Akademie:

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Dobias
Tel.: 0 22 41 / 9 33 96 – 24
E-Mail: nd@mplus-akademie.de

Links & weiterführende Informationen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
www.bmwi.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
www.baua.de

Institut für Arbeitsschutz der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
www.dguv.de/ifa/de/index.jsp

Bundesagentur für Arbeit (BA)
www.arbeitsagentur.de

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